Geförderte Beratung unternehmensWert:Mensch

Das bundesweite Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, eine zukunftsfähige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln. Hierzu werden Beratungen in vier Handlungsfeldern gefördert: Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz. In diesen Bereichen erarbeiten professionelle Berater/innen gemeinsam mit der Unternehmensführung und Beschäftigten maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen für eine erfolgreiche Personalpolitik.

Die Beratungen bei unternehmensWert:Mensch sind gefördert. Je nach Unternehmensgröße können 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten übernommen werden.

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Ziel des Programmes - Wandel der Arbeitswelt

Die Arbeitswelt der Zukunft wird bunter, schneller und vielfältiger. Der wichtigste Faktor all dieser Entwicklungen ist die Digitalisierung. Sie betrifft Unternehmen in fast allen Branchen und ist Treiber für Innovationen. Sie verändert die Arbeitsabläufe in einem Handwerksbetrieb, der seine Schichtplanung per App kommuniziert, ebenso wie in einem spezialisierten IT-Unternehmen, das stetig auf die technischen Neuerungen reagieren muss.

Die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Dafür benötigen Betriebe nachhaltige Strategien und neue Konzepte. Hier setzt der neue Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) an, indem er betriebliche Lern- und Experimentierräume fördert. Im Rahmen einer professionellen Prozessberatung wird Ihr Unternehmen fit für die Digitalisierung gemacht. In einem beteiligungsorientierten Lernprozess werden passgenaue Lösungen für die digitale Transformation entwickelt und innovative Arbeitskonzepte erprobt.

Mehr über unternehmensWert: Mensch plus finden Sie hier.


Wer wird gefördert?

Ihr Unternehmen kann eine Förderung im Programmzweig uWM plus erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Seit mindestens zwei Jahren am Markt
  • Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro
  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)

Die Förderung umfasst zwölf Beratungstage, die Förderquote beträgt 80 Prozent, d.h. 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Insgesamt sollten für den Beratungsprozess ca. fünf bis sechs Monate eingeplant werden.
Im Unterschied zu uWM gelten für den Programmzweig uWM plus in allen Bundesländern die gleichen Förderkriterien.

Eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten finden Sie hier.